WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein vom W3C herausgegebener, international anerkannter Kriterienkatalog dafür, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet werden können.

Kurz erklärt

Die WCAG gliedern sich in vier Prinzipien - wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust (im Englischen als “POUR” bekannt: Perceivable, Operable, Understandable, Robust) - und definieren darunter konkrete, prüfbare Erfolgskriterien in drei Konformitätsstufen: A (Mindestanforderung), AA (üblicher Zielstandard, auch in den meisten gesetzlichen Vorgaben referenziert) und AAA (höchste Stufe, nicht für jede Art von Inhalt praktikabel). Seit der ersten Version 1999 sind mehrere Revisionen erschienen - WCAG 2.0 (2008), 2.1 (2018) und 2.2 (2023) -, die jeweils zusätzliche Kriterien ergänzt, aber keine bestehenden entfernt haben.

Beispiel

Das Kriterium “1.1.1 Nicht-Text-Inhalt” der Konformitätsstufe A verlangt, dass Bilder eine Textalternative besitzen. Das Kriterium “1.4.3 Kontrast (Minimum)” der Stufe AA schreibt ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund vor.

Warum ist das relevant?

Die WCAG sind der zentrale technische Referenzrahmen, auf den sich gesetzliche Vorgaben wie das BFSG faktisch stützen, auch wenn sie selbst kein Gesetz sind. Wer eine Website nach WCAG AA gestaltet, erfüllt damit in der Praxis einen Großteil der technischen Anforderungen, die auch rechtlich relevant sind.

Häufige Missverständnisse

“WCAG-konform” wird oft mit “gesetzeskonform” gleichgesetzt - das BFSG selbst schreibt nicht wörtlich “WCAG 2.2 AA” vor, sondern definiert eigene rechtliche Anforderungen, für die WCAG-Konformität in der Praxis ein starkes Indiz, aber keine automatische Garantie ist. Auch ein automatisiert ermittelter WCAG-Score von 100 % ist kein vollständiger Nachweis, da viele Kriterien (etwa “ist ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll?”) sich nicht automatisiert prüfen lassen.

Weiterführende Inhalte

Quellen & Dokumentation