European Accessibility Act
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die europaweit einheitliche Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen festlegt und von den Mitgliedstaaten national umgesetzt werden musste.
Kurz erklärt
Der EAA wurde 2019 als EU-Richtlinie verabschiedet und musste von jedem Mitgliedstaat bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschah das über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Als Richtlinie gilt der EAA selbst nicht unmittelbar für Unternehmen - maßgeblich ist jeweils das nationale Umsetzungsgesetz des Landes, in dem ein Angebot bereitgestellt wird.
Beispiel
Ein Online-Shop mit Sitz in Deutschland richtet sich in erster Linie nach dem BFSG, nicht direkt nach dem EAA-Richtlinientext - der EAA definiert lediglich den europäischen Mindestrahmen, den das BFSG im Detail ausgestaltet.
Warum ist das relevant?
Der EAA sorgt dafür, dass die Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte wie Smartphones oder E-Book-Reader und an Dienstleistungen wie Online-Shops in der gesamten EU auf einem vergleichbaren Mindestniveau liegen, statt in jedem Mitgliedstaat völlig unterschiedlich geregelt zu sein.
Häufige Missverständnisse
EAA und BFSG werden häufig synonym verwendet, sind aber nicht dasselbe: Der EAA ist die EU-Richtlinie, das BFSG die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht. In der Praxis ist für Unternehmen in Deutschland das BFSG die unmittelbar maßgebliche Rechtsgrundlage.