Barrierefreiheitserklärung
Eine Barrierefreiheitserklärung ist die von Gesetzen wie BFSG oder BITV 2.0 verlangte Information darüber, wie eine Website oder App die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, mit welchen Einschränkungen und über welchen Weg sich Nutzer bei Problemen melden können.
Kurz erklärt
Anbieter, die unter das BFSG fallen, müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt - dazu gehören unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format, notwendige Nutzungserläuterungen und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Öffentliche Stellen des Bundes unterliegen stattdessen der BITV 2.0, die zusätzlich einen förmlichen Feedback-Mechanismus und eine Schlichtungsstelle für Beschwerden vorschreibt. Beide Erklärungen müssen selbst barrierefrei, deutlich wahrnehmbar und einfach auffindbar sein - üblicherweise über einen dauerhaft sichtbaren Link im Kopf- oder Fußbereich der Website.
Beispiel
Ein Online-Shop veröffentlicht unter /barrierefreiheit/ eine Erklärung, die beschreibt, welche Bereiche des Shops die Anforderungen erfüllen, welche (noch) nicht, und über welchen Kontaktweg sich Nutzer bei konkreten Zugänglichkeitsproblemen melden können.
Warum ist das relevant?
Die Erklärung ist keine bloße Formalie, sondern selbst Teil der gesetzlichen Pflicht - ihr Fehlen kann unabhängig vom tatsächlichen technischen Zustand der Website von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde beanstandet werden. Für Nutzer ist sie zudem der praktische Anlaufpunkt, um konkrete Barrieren zu melden, bevor diese behördlich geprüft werden.
Häufige Missverständnisse
Eine Erklärung, die pauschal “100 % barrierefrei” behauptet, entspricht nicht dem Sinn der Vorschrift und kann sich sogar gegen den Anbieter auswirken, wenn sie nachweislich nicht zutrifft - entscheidend ist eine ehrliche Beschreibung des tatsächlichen Zustands einschließlich bekannter Einschränkungen, nicht eine Behauptung vollständiger Konformität. Ebenso wird häufig übersehen, dass eine Erklärung allein eine nicht barrierefreie Website nicht gesetzeskonform macht - sie dokumentiert den Zustand, ersetzt aber nicht die tatsächliche technische Umsetzung.
Weiterführende Inhalte
Aus der Praxis
Eine BITV-Barrierefreiheitserklärung ist keine gültige Vorlage für ein BFSG-Unternehmen und umgekehrt - beide beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Pflichtangaben, auch wenn beide öffentlich zugängliche, ähnlich aufgebaute Erklärungen verlangen.